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Image by Toa Heftiba

osteopathie

Eine fundamentale Kenntnis von Anatomie und Physiologie ist in der Osteopathie unabdingbar. Ausschließlich mit den Händen wird in der Osteopathie versucht, Bewegungseinschränkungen nicht nur im Muskel-Skelettsystem, sondern auch von einzelnen Organen, Nervenstrukturen und verschiedenen Gewebeschichten aufzuspüren und zu beheben. Somit beschäftigt sich die Osteopathie nicht mit der direkten Bekämpfung von Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern mit der Wiederherstellung oder Normalisierung von körpereigenen Funktionssystemen, wodurch eine möglichst langfristige Linderung von Beschwerden erreicht werden soll.

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Das Ziel ist es, den Funktionen des Körpers größtmögliche Freiheit zu ermöglichen und somit der Selbstheilung optimale Bedingungen zu verschaffen. Dabei beschäftigt sich die Osteopathie nicht nur mit Knochen, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, sondern mit allen Systemen des Körpers. Diese werden dabei nie einzeln betrachtet, sondern immer in ihrer Gesamtheit. Das Besondere an der Osteopathie ist ihre Ganzheitlichkeit.

kosten & erstattung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Die Kosten für eine osteopathische Behandlung belaufen sich auf ca. 110,- bis 144,- €

 

Die Kostenübernahme durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist nicht einheitlich geregelt.

In Abhängigkeit des gewählten Tarifs übernehmen viele private Kranken- und Zusatzversicherungen wie auch Beihilfestellen die Kosten für osteopathische Behandlungen, ganz oder zumindest anteilig. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Heilpraktiker-Rechnung erhalten, deren Übernahme in vielen Tarifen enthalten ist.

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Aber auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Ein gängiges Modell ist z.B. die Übernahme von 60% der Kosten für drei Behandlungen im Jahr. Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine formlose Veranlassung eines Arztes, ganz gleich welcher Fachrichtung. Dies kann beispielsweise Ihr Hausarzt, Orthopäde, Zahn- oder Frauenarzt sein. Alle Voraussetzungen, die von den Kassen an den behandelnden Osteopathen gestellt werden, wie Umfang der Ausbildung und Verbandszugehörigkeit, werden von uns erfüllt.

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Bitte erkundige Dich im Vorfeld bei Deiner Krankenkasse oder -versicherung nach der für Dich zutreffenden Regelung.

 

Weitere Informationen findest Du hier:

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Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen

 

Erstattung durch die Beihilfe

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UNSERE OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNGEN FINDEN AKTUELL IN UNSERER PRAXIS IN WINGSBACH STATT!

www.medirogh.de

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